Moneyhouse muss Betroffene bei heiklen Daten anfragen

Die Wirtschaftsplattform darf heikle Persönlichkeitsprofile künftig nur noch mit Einwilligung der Betroffenen veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten grösstenteils gutgeheissen.

Source : SRF / Français : 24 Heures

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