Moneyhouse muss Betroffene bei heiklen Daten anfragen Posted on 15/05/201715/05/2017 by Kilian Cuche Die Wirtschaftsplattform darf heikle Persönlichkeitsprofile künftig nur noch mit Einwilligung der Betroffenen veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten grösstenteils gutgeheissen. Source : SRF / Français : 24 Heures Share this:PrintEmailFacebookTwitterLinkedInWhatsAppTelegram