Informationssicherheitsgesetz: Ständerat hält an AHV-Nummer fest

Die AHV-Nummer biete die beste Möglichkeit zur fehlerfreien Personenidentifikation. Abgesehen davon sei deren systematische Verwendung durch die Behörden auch im Entwurf zur Änderung des AHV-Gesetzes vorgesehen, so der Tenor der Mehrheit im Ständerat. Aus denselben Gründen unterstütze mittlerweile auch der Bundesrat diese Haltung des Ständerates, wie Verteidigungsministerin Viola Amherd im Rat darlegte. Mit 31 gegen 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hält der Ständerat an der systematischen Verwendung der AHV-Nummer zur Personenidentifikation fest. Die Minderheit wollte wie der Nationalrat beim Entwurf des Bundesrates bleiben, da die Verwendung der AHV-Nummer ein grosses Missbrauchspotential biete und die ursprünglich vorgesehene Verwendung einer nicht zurückrechenbaren Personennummer ebenso gut funktioniere.

Quelle : Bund – Admin.ch

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