Das neue Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wird am 10. März im Ständerat behandelt. Der Entwurf beinhaltet:
- die massive Ausweitung des Geltungsbereichs (selbst auf Privatpersonen und Vereine)
- die Verdoppelung der verdachtsunabhängigen und präventiven Vorratsdatenspeicherung auf 12 Monate
- eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Staatstrojanern
- den Einsatz von IMSI-Catchern
- Qualitätskontrollen für Provider
- Bussen von bis zu 100’000 Fr. bei Missachtung einer Verfügung der Überwachungsbehörde
- aber keinen Nachweis der Verhältnismässigkeit und somit der Rechtmässigkeit