Big Brother: Was der Staat alles über uns sammelt

Immer mehr Datenbanken für jeden Lebensbereich, verdeckte Ermittlung selbst durch Zöllner: Wie die Privatsphäre ausgehebelt wird.

Was hat ein Papageienschmuggler mit einem Dschihadisten gemeinsam? Beide sind Ziel von verdeckten Ermittlungen. Gegen beide will der Bund Agenten einsetzen können, die über weitgehende Kompetenzen verfügen: Abhörwanzen installieren, Peilsender anbringen, einen Beschatter aufbieten. Im Fall des Dschihadisten übernimmt das der Geheimdienst, im Fall des Papageienschmugglers: die Zollverwaltung.

Spätestens seit den Enthüllungen Edward Snowdens ist ein Kampf entbrannt. Ein Kampf um Datenschutz und Privatsphäre. Ausgetragen wird er in der Schweiz in der Debatte um das Überwachungs- und das Nachrichtendienstgesetz. Beide sollen die Befugnisse des Staats in der Überwachung seiner Bürger ausweiten, um Verbrechen zu verhindern. Die Debatte um diese Vorlagen ist wichtig, doch sie lenkt von einer entscheidenden Tatsache ab: Längst hortet der Staat auf immer mehr Gebieten Daten – und ritzt dabei Grundrechte.

Zurück zum Vogelschmuggler: Weitgehend unbemerkt arbeitet derzeit ein weiteres Bundesorgan daran, sich heikle Befugnisse zu sichern. Der Bundesrat will der Zollverwaltung verdeckte Ermittlungen ermöglichen. Um gegen Verbrecher an der Grenze vorzugehen, sollen Grenzwächter verdächtige Personen beschatten sowie Bild- und Tonaufzeichnungen herstellen können.

Möglich machen soll es die harmlos klingende Revision des Zollgesetzes. Diese könnte zur paradoxen Situation führen, dass die Grenzwache viel einfacher zum schwerwiegenden Mittel der Observation greifen darf als die Polizei (die dafür eine richterliche Genehmigung braucht) oder der Geheimdienst (der dafür mehrere Bewilligungen einholen muss, darunter vom Bundesverwaltungsgericht).

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