http://www.nzz.ch/meinung/debatte/der-nachrichtendienst-und-die-strafprozessordnung-1.18505283
Das Ende der Schreckensherrschaft der Gestapo gilt in Deutschland als Geburtsstunde des Gebots der Trennung von Kriminalpolizei und Nachrichtendienst. Seither ist man vor den Gefahren eines Zusammenschlusses von Polizei und (politischem) Nachrichtendienst unter einer fehlgeleiteten Regierung gewarnt.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht führt das Trennungsgebot auf das Rechtsstaatsprinzip und das Bundesstaatsprinzip zurück. Im Vordergrund steht dabei der Grundrechtsschutz: Eine staatliche Behörde, die intimste Details über die Bevölkerung in Erfahrung bringen kann, soll nicht zugleich die Macht haben, Teile dieser Bevölkerung zu inhaftieren.