«Nach über 200 erfolgreichen Versuchen in 14 Kantonen ist es an der Zeit, den nächsten Schritt zu machen», sagte Bundeskanzler Walter Turnherr am Mittwoch vor den Medien in Bern. Der Bundesrat hatte zuvor den Grundsatzentscheid getroffen, die elektronische Stimmabgabe künftig «flächendeckend» zu ermöglichen. Dabei gelte das Credo «Sicherheit vor Tempo», betonte Turnherr. Als Voraussetzung für die Überführung vom Versuchsbetrieb in den ordentlichen Betrieb müssen die Anbieter von E-Voting-Systemen den Quellcode ihrer Systeme offenlegen. Zudem müssen sie die sogenannte «vollständige Verifizierbarkeit» der Datenverarbeitung gewährleisten.
Die beiden heutigen Anbieter von E-Voting-Systemen – der Kanton Genf und die Schweizerische Post – hätten in Aussicht gestellt, diese Anforderung bis Ende 2018 umzusetzen. So oder so sei klar, dass es «nie ein 100-prozentig sicheres System» geben werde, räumte Turnherr ein. Das gelte aber auch für die bestehenden Kanäle der Stimmabgabe. Bezüglich der Anbieter der Systeme herrsche ein «offener Wettbewerb». Es sei nicht auszuschliessen, dass Anbieter von E-Voting-Systemen dazukämen oder vom Markt verschwänden. Die Wahl des Anbieters sei Sache der Kantone, der Bund mache nur die übergeordneten Vorgaben. Die Arbeiten an einer entsprechenden Gesetzesänderung würden noch dieses Jahr aufgenommen. Bis eine solche vom Parlament – und im Falle eines Referendums vom Volk – verabschiedet ist, wird es sicher noch zwei bis drei Jahre dauern.
Source : NZZ